Kein Werktor, kein Bonus
Stampflehm aus dem eigenen Aushub ist die konsequenteste Kreislaufbauweise, die es gibt. In der Ökobilanz bekommt er dafür null Punkte. Über eine Bewertungslücke, die genau das Material bestraft, das sie belohnen sollte.
Es gibt im europäischen Ökobilanz-Regelwerk eine Rubrik, die genau das bewertet, worum es in der Kreislaufwirtschaft geht: was mit einem Baustoff passiert, nachdem das Gebäude abgerissen ist. Sie heißt Modul D.
Lehm schneidet dort außergewöhnlich gut ab. Besser als jeder andere Baustoff. Es gibt dazu belastbare, in einem Forschungsprojekt erhobene Zahlen.
Nur gilt das ausschließlich für Lehmprodukte, die in einem Werk hergestellt wurden. Ein Stampflehmbau aus dem Aushub der eigenen Baustelle, also die Bauweise mit der physikalisch höchsten Kreislaufstufe, die es gibt, bekommt in Modul D gar nichts. Nicht wenig. Nichts.
Das ist kein Rechenfehler und keine Böswilligkeit. Es ist eine strukturelle Lücke, und sie folgt demselben Muster wie das Abfallrecht, das Aushub zu Abfall erklärt: Ein formales System kennt nur Produkte und wird blind für Material, das schon ein Vorleben hat.
Was Modul D eigentlich ist
Seit Oktober 2022 ist EN 15804 in der Fassung A2 für alle neuen Umweltproduktdeklarationen verbindlich. Sie gliedert den Lebensweg eines Bauprodukts in Module: A für Herstellung und Errichtung, B für die Nutzung, C für den Rückbau. Und dann gibt es noch Modul D, im Original „Benefits and loads beyond the system boundary".
Modul D erfasst, was nach dem Ende des Lebenszyklus an Nutzen entsteht. Wird ein Bauteil sortenrein ausgebaut und direkt wiederverwendet, ist das die höchste Stufe. Wird das Material aufbereitet und geht als Sekundärrohstoff in neue Produkte, ist es Recycling. Landet es nur noch in einer minderwertigen Anwendung, ist es Downcycling.
Modul D ist in der Gebäudeökobilanz kein Pflichtmodul. Es wird aber im DGNB-System als Bonus gewertet, es taucht in der Bewertung für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf, und mit der kommenden EU-Berichtspflicht für Whole Life Carbon gewinnt es weiter an Gewicht. Wer keinen D-Wert ausweist, verschenkt Punkte.
Lehm ist hier der Ausnahmefall
Ein von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördertes Projekt hat 2022 erstmals quantifizierte Modul-D-Werte für werkmäßig hergestellte Lehmbaustoffe erarbeitet. Beteiligt waren die Fachhochschule Potsdam, die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der Dachverband Lehm.
Die Systematik unterscheidet drei Verwertungswege: die direkte Wiederverwendung sortenrein zurückgewonnener Bauteile, die Wiederverwertung von Lehmsteinbruch zu neuen Produkten derselben Kategorie, und die Aufbereitung zu Trockenlehm für andere Lehmbaustoffe.
Für Lehmplatten liegt die Gutschrift bei direkter Wiederverwendung bei rund 5.040 Megajoule und 123 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Kubikmeter. Der hohe Wert erklärt sich durch die energieintensive technische Trocknung, die man sich bei Wiederverwendung schlicht spart.
Der wichtigste Befund des Berichts steht aber woanders. Bei allen untersuchten Verwertungswegen sinken die Nettoeffekte nach Abbruch und Aufbereitung um weniger als ein Prozent der ursprünglichen Rohstoffenergie. Lehm ist damit der einzige Baustoff, bei dem Recycling praktisch verlustfrei funktioniert.
Zum Vergleich: Bei Beton fressen die Module C und D oft mehr als die Hälfte der gesamten Whole-Life-Carbon-Bilanz auf, weil das Recycling energieintensiv ist und am Ende Schotter herauskommt.
Und dann die Lücke
Modul D ist eine Gutschrift. Gutgeschrieben wird ein Aufwand, den man sich später erspart, weil das Material nicht neu hergestellt werden muss. Damit das rechnerisch funktioniert, braucht es einen Bezugspunkt: die Herstellung im Werk, die Module A1 bis A3.
Genau diesen Bezugspunkt hat Aushublehm nicht.
Ein Stampflehmbau aus dem Material der eigenen Baugrube durchläuft kein Werk. Es gibt kein Werktor, an dem etwas herauskommt. Die Herstellungsmodule entfallen fast vollständig, übrig bleiben Transport und Aufbereitung vor Ort. Eine internationale Auswertung von 126 Fällen zeigt für Aushublehm einen A1-bis-A3-Wert nahe null.
Das ist zunächst die beste Nachricht, die ein Baustoff haben kann. In der Modul-D-Logik wird sie zum Problem: Wo kein Herstellungsaufwand gebucht wurde, kann auch keiner eingespart werden. Kein Aufwand, keine Gutschrift.
Die Produktkategorieregeln des Dachverbands Lehm decken diesen Fall strukturell nicht ab, ihr Geltungsbereich sind werkmäßig hergestellte Lehmbaustoffe. Die Praxisfolge ist eindeutig: In einer DGNB-Bewertung bekommt der industriell gefertigte Lehmstein seinen Modul-D-Bonus, der Stampflehm aus dem Aushub daneben bekommt keinen. Obwohl er die höhere Kreislaufstufe darstellt.
Warum das kein Einzelfall ist
Wer den Beitrag über das österreichische Abfallrecht gelesen hat, erkennt das Muster wieder. Dort gilt sauberer Bodenaushub als Abfall, weil das Gesetz nur zwei Kategorien kennt und Material ohne Hersteller in keine davon passt. Hier bekommt Aushublehm keine Kreislaufgutschrift, weil die Bewertungsmethode nur Produkte kennt und Material ohne Werk kein Bezugsobjekt hat.
Zweimal dasselbe: Ein System, das für industrielle Wertschöpfungsketten gebaut wurde, wird blind, sobald ein Material nicht aus einer solchen Kette kommt. Das trifft Aushublehm, es trifft aber genauso wiederverwendete Bauteile, die keinen Hersteller mehr haben, der für sie geradesteht.
Es lohnt sich, das nicht als Anklage zu lesen, sondern als Konstruktionsmerkmal. Formale Systeme messen, wofür sie gebaut wurden. Das Problem entsteht erst dort, wo aus dem Messergebnis eine Rangfolge wird.
„The relatively high figure can be misleading because it typically does not correspond to high-value material recovery but rather poor levels of circularity.“
Die zweite Lücke: alle Lehme gelten als gleich
Es gibt eine zweite Unschärfe, und sie wirkt in die entgegengesetzte Richtung.
Die Modul-D-Werte des Dachverbands gelten formal für ganze Produktkategorien, ohne nach dem Stabilisierungsgrad zu unterscheiden. Die Produktkategorieregel für Lehmmauermörtel etwa lässt Zementzusätze zu, weist aber einheitliche D-Werte aus.
Eine 2025 in Materials and Structures veröffentlichte Untersuchung zeigt, warum das nicht aufgeht. Unstabilisierter Lehm behält seine Tonaktivität auch nach dem Recyclingprozess, er lässt sich wieder anmaischen und erneut verbauen. Zementstabilisierter Lehm verliert sie deutlich.
Der Grund ist bekannt: Portlandzement erzeugt Calciumhydroxid, das mit den reaktiven Tonmineralen zu Calcium-Silikat-Hydrat reagiert. Diese Reaktion ist weitgehend irreversibel. Damit verschwindet genau die Eigenschaft, auf der das Versprechen der vollständigen Kreislauffähigkeit beruht. Was bleibt, ist Downcycling.
In der Summe ist die Bewertungsmethode also gleichzeitig zu streng und zu großzügig. Zu streng gegenüber dem Aushublehm, der real am besten abschneidet und formal leer ausgeht. Zu großzügig gegenüber stabilisierten Systemen, die Werte tragen, die physikalisch für sie nicht gelten.
Warum das jetzt wichtig wird
Bislang war Modul D ein Detail für Zertifizierungsprojekte. Das ändert sich gerade.
Die novellierte Gebäuderichtlinie verlangt ab 2028 für Neubauten über 1.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche eine Whole-Life-Carbon-Bilanz, ab 2030 für alle Neubauten. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/52 legt den Berechnungsrahmen dazu fest. Damit wandert die Ökobilanz aus der freiwilligen Zertifizierung in die Pflicht.
Zwei Dinge daran sollte man im Blick behalten. Erstens: Der Modulumfang für nationale Grenzwerte bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, sie können Modul D ausschließen. Wo das passiert, verliert der Kreislaufvorteil eines Baustoffs in der Bewertung jede Sichtbarkeit. Zweitens: Für Stampflehm existieren nach heutigem Stand ohnehin keine produktspezifischen Umweltproduktdeklarationen nach der aktuellen Normfassung. Wer damit baut, rechnet mit generischen Daten.
Bereits 2016 haben Schroeder und Lemke auf der LEHM-Konferenz darauf hingewiesen, dass Lehm hier einen strukturellen Wettbewerbsnachteil hat: Hersteller mineralischer Baustoffe nutzen Gutschriften aus Karbonatisierung und Energierückgewinnung, um den Abstand zu Lehm rechnerisch zu verkleinern. Für werkmäßig hergestellte Produkte ist diese Forderung mit dem Projekt von 2022 eingelöst. Für Aushublehm steht sie weiter offen.
Was fehlen würde
Drei Dinge, in aufsteigender Schwierigkeit.
Erstens eine Differenzierung nach Stabilisierungsgrad. Das ist die einfachste Korrektur, weil die empirische Grundlage vorliegt und die Systematik ohnehin schon zwischen Primärrohstoff, Sekundärgrubenlehm, Recyclinglehm und Presslehm unterscheidet. Eine Ergänzung der Produktkategorieregeln würde genügen.
Zweitens ein Qualitätsmaß statt eines Mengenmaßes. In der Forschung kursiert der Vorschlag, den Erhalt der Tonaktivität über mehrere Recyclingzyklen als Kennzahl zu führen. Er ist bislang weder in EN 15804 noch in den Produktkategorieregeln verankert, also ausdrücklich ein Vorschlag und kein Standard. Bemerkenswert ist trotzdem, dass keiner der gängigen Kreislaufindikatoren so etwas misst. Sie alle bewerten Materialflüsse, nicht den Erhalt der Materialqualität. Für einen Baustoff, dessen ganzer Vorteil im Qualitätserhalt liegt, ist das die eigentliche Leerstelle.
Drittens ein Bezugsobjekt für ortsgebundene Baustoffe. Das ist die schwierigste Frage, weil sie an der Konstruktion der Norm selbst rührt. Solange eine Ökobilanz ein Werktor braucht, um überhaupt rechnen zu können, bleibt jedes Material ohne Werk unsichtbar. Wie eine Regel aussehen müsste, die Erde vom eigenen Grundstück abbildet, ist offen. Eine internationale Parallelinitiative dazu ist uns nicht bekannt.
Man kann das alles als Formalie abtun. Ein fehlender Bonus in einem optionalen Modul, das viele Projekte gar nicht ausweisen.
Nur entscheiden diese Formalien zunehmend darüber, was als nachhaltig gilt. Ab 2028 wird gerechnet, und gerechnet wird mit dem, was das Regelwerk zu erfassen erlaubt. Ein Baustoff, den man aus der Baugrube holt, verbaut, und am Ende wieder anmaischen kann, ist die einfachste Kreislaufgeschichte, die sich erzählen lässt. Dass ausgerechnet sie im Formular nicht vorkommt, ist kein Detail.