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Regenwasser · Versickerung

⚡ Live-Tool

Versickerung bemessen (Schweiz)

Sickermulde, Sickerschacht und Rigole parallel berechnet — Teilversion mit manueller Regendaten-Eingabe, BLW-Bodenkarte und GSchG-Einordnung.

TeilversionDie automatische Ermittlung des Bemessungsregens folgt, sobald MeteoSchweiz die Starkregen-Statistik als Open-Data-Punktabfrage bereitstellt (angekündigt für Ende 2026). Bis dahin trägst du die Regenhöhen aus kantonalen Quellen manuell ein; der PDF-Bemessungsbericht kommt mit den automatischen Regendaten.
Schritt 1 · Standort

Adresse eingeben

46.95° N · 7.45° O
Bemessungsregen (manuell)
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
Noch keine Regenhöhen eingetragen — die Berechnung startet, sobald mindestens eine Dauerstufe einen Wert hat.
Werte liefern kantonale Geoportale und Entwässerungs-Merkblätter, teils als Regenspende r in l/(s·ha). Umrechnung: hN [mm] = r · D [min] · 60 / 10 000.
Boden
kf
1.0·10⁻⁴ m/s
geeignet
Flächen
Σ abflusswirksam
150.0
Rechtlicher Rahmen: Versickerung hat Vorrang
Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen Behörde versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so kann es in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden; dabei sind nach Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, damit das Wasser bei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann.
Art. 7 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) · fedlex.admin.ch
  • ·Der Bund gibt der Versickerung von nicht verschmutztem Niederschlagswasser den Vorrang; das Wie regeln die Kantone (Art. 7 Abs. 2 GSchG).
  • ·Zuständig ist die kantonale Behörde; viele Kantone führen Versickerungskarten und Merkblätter im kantonalen Geoportal.
  • ·Verschmutztes Abwasser braucht für Einleitung oder Versickerung immer eine kantonale Bewilligung (Art. 7 Abs. 1 GSchG).
Grundlagen & Datenquellen
  • Teilversion: vereinfachte hydraulische Bemessung (kf/2-Ansatz, Methodik frei belegt nach DWA-A 138 (2005)). Maßgebend sind die kantonalen Vorgaben und die einschlägigen VSA-Richtlinien — Nachweis über Fachplanung.
  • Rechtsrahmen: Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20), Art. 7 (fedlex.admin.ch)
  • Boden-Orientierung: Digitale Bodeneignungskarte der Schweiz © BLW (map.geo.admin.ch)

Die Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Fachplanung. Maßgeblich sind die kantonalen Vorgaben und die Beurteilung der kantonalen Behörde im Einzelfall.