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Auf diesem Grundstück möglich
- ·F1/F2 nach ÖWAV-RB 45 bei dieser Flächengröße
- ·Stand der Technik nach ÖNORM B 2506-1 einhalten
- ·Konzept im Einreichplan zur Baubehörde zeigen
- Volumen
- 9.3 m³
- Einstauhöhe
- 0.37 m
- Entleerung
- 14.8 h
- +kf im optimalen Bereich für naturnahe Versickerung
- +Bei dieser Fläche meist bewilligungsfrei (F1/F2)
- ·Garten verfügbar, sichtbare Versickerung gewünscht
- ·Dach- und Hofwasser im EFH-Maßstab (F1/F2)
- ·Boden im Bereich kf 1e-5 bis 1e-3 m/s
- ·Stauhöhe unter 30 cm halten, sonst Rasenschäden
- ·Mahd 2× jährlich, Verschlämmung vermeiden
- ·Glatteis-Risiko im Winter, nicht in Gehweg-Nähe
- Volumen Schacht
- 14.5 m³
- Stauhöhe
- 8.20 m
- Tiefe min.
- 11.70 m
- +Zweistufige Filter-Sohle bei diesem Boden wirksam
- ·Wenig Garten, Mulde nicht möglich
- ·Zweistufige Filterung gewünscht
- ·Boden mit kf 1e-6 bis 1e-3, ausreichend mächtig
- ·Mindestabstand 1,0 m zum mittleren höchsten Grundwasser
- ·Bewilligungspraxis strenger als bei Mulde
- ·Frosttiefe für Zulaufleitung beachten
- Erforderlich
- 8.3 m³
- Bau-Volumen
- 23.6 m³
- Sickerfläche
- 19.2 m²
- +Rigole funktioniert in breitem kf-Band
- +Unterirdisch, kein Platz im sichtbaren Garten nötig
- ·Schmaler Streifen, kein Platz für Mulde
- ·Unterirdisch unter Pflasterung oder Rasen
- ·Synergie mit Ringgrabenkollektor (Wärmepumpe) möglich
- ·Geotextil verschlammt bei feinen Böden, schwer wartbar
- ·Vorreinigung (Mulde davor) verlängert Lebensdauer
- ·Belebte Bodenzone für Filterwirkung notwendig
„Bei extremen Witterungsverhältnissen ist trotz normgemäßer Ausführung der Sickeranlage eine Überflutung möglich. Bei der Situierung und Ausgestaltung der Anlage ist auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen (z.B. durch Notüberlauf, Abflussmöglichkeit)."
Höher liegender zweiter Abfluss in Kanal, Vorfluter oder zweite Sickeranlage. Kapazität so wählen, dass das Überflutungs-Ereignis (aktuell n=0.01) abgeführt wird.
Gelände vom Gebäude weg neigen, Mulde tiefer als Sockel anordnen, keine Pflaster-Wannen. Vernässung am Fundament vermeiden.
Auch bei Überlastung muss klar sein, wohin das Wasser läuft, ohne Nachbarn oder eigenes Gebäude zu schädigen. Schadensersatz greift unabhängig vom Bewilligungsstatus.
Hängt von Fläche, Flächentyp und Lage ab. Die Ampel oben gibt eine Einschätzung nach ÖWAV-Regelblatt 45. Bei Schongebiet, Karst oder ≥1000 m² mit Verkehrsfläche ist ein Wasserrechtsverfahren bei der BH die Regel. Konzept zur Niederschlags-Entwässerung gehört in jedem Fall in den Einreichplan.
ÖNORM B 2506-1 verlangt mindestens 1,0 m natürlich gewachsenen Boden zwischen Schacht-Unterkante und mittlerem höchstem Grundwasser. In Tullnerfeld, Marchfeld oder Seewinkel ist das oft der limitierende Faktor und führt zur Ausweichlösung Mulde oder RRB mit Drossel.
Mulde: bei strengem Frost kann das Wasser an der Oberfläche stehen bleiben (Glatteis), deshalb nicht in Gehweg-Nähe planen. Schacht: Zulaufleitung muss frosttief liegen (regional 60–100 cm). Versickerung im Boden funktioniert auch bei -10 °C weiter, solange die Sohle nicht durchfriert.
Mulde: 2× pro Jahr mähen, Laub räumen, Mulde alle 5–10 Jahre auflockern. Schacht: jährliche Sichtkontrolle, Filterschicht alle 10–20 Jahre tauschen. Rigole: schwierig wartbar, deshalb mit Vorreinigung (Mulde oder Schlammfang) davor planen.
Bei kf < 1·10⁻⁶ m/s (toniger Schluff) ist klassische Versickerung am Standort nicht zulässig. Optionen: Verlegung an besser durchlässigen Stelle, Mulde mit längerer Entleerungszeit + Notüberlauf, oder Regenrückhaltebecken mit Drosselabfluss in Kanal/Vorfluter (Anschluss-Bewilligung nötig).
Im EFH-Maßstab grob: Mulde 1.500–5.000 €, Schacht 3.000–8.000 €, Rigole 2.500–7.000 €, RRB 8.000–25.000 €. Die genauere Schätzung steht pro Karte. Wirklich verlässliche Zahlen kommen aus Angeboten von Erdbau-Firmen vor Ort, inklusive Bodengutachten.
Nein. Das Tool liefert Orientierung nach ÖWAV-Regelblatt 45 und ÖNORM B 2506-1. Für die Einreichung braucht es eine Fachplanung mit lokal gemessenem kf-Wert, geprüfter Geometrie und Standsicherheits-Nachweis. Der PDF-Export hier ist Diskussionsgrundlage, nicht Bewilligungsdokument.
- ÖWAV-Regelblatt 45 (2015), Oberflächenentwässerung durch Versickerung in den Untergrund
- ÖNORM B 2506-1 (2013), Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen, Teil 1
- DWA-A 138 (2005), Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Bemessungsregen: Bemessungsniederschlag 2020, Hydrographischer Dienst Österreich (BMLUK) (ehyd.gv.at, CC-BY 4.0)
Dieses Werkzeug rechnet nach ÖWAV-Regelblatt 45 und ÖNORM B 2506-1. Es ersetzt keine wasserrechtliche Bewilligung und keine Fachplanung. Die Eingaben (kf-Wert, Bodenart, Anlagengeometrie) müssen durch ein Bodengutachten und durch die zuständige Planungsperson geprüft werden. Quellenangabe zu den Regendaten: ehyd.gv.at, BMLUK, Lizenz CC-BY 4.0.