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Regenwasser · Versickerung

⚡ Live-Tool

Versickerung bemessen

Vier Versickerungs-Verfahren parallel berechnet: Sickermulde, Sickerschacht, Rigole und Regenrückhaltebecken. Mit ehyd-Bemessungsregen, ÖWAV-Regelblatt 45 und ÖNORM B 2506-1.

Hinweis: Ob eine Versickerung bewilligungspflichtig ist, regeln das Wasserrechtsgesetz und die Bauordnung des Bundeslands. Werte dieses Tools sind Orientierung, Behördeneinreichung über Fachplanung.
-> Verfahren wählen
Schritt 1 · Standort

Adresse eingeben

48.14° N · 16.30° O
ehyd-Gitterpunkt 2977 · 1.6 km entfernt
Boden
Untergrund kf2
1.0·10⁻⁵ m/s
bedingt
Kartenwert, kein Bemessungswert: gilt nur für den Untergrund unter Schacht und Rigole. Für die Einreichung braucht es einen Sickerversuch. Bodenfilter der Mulde und Filter im Schacht haben eigene Werte unter „Anlage planen“.
Flächen
Nutzung
Σ abflusswirksam
150.0 m²

Auf diesem Grundstück möglich

Bemessungsregen ehyd-Punkt 2977 · 1.6 km
Bewilligung
Voraussichtlich bewilligungsfrei nach WRG
  • ·Dach, Terrasse und Gehweg: Flächentyp F1 (Kupfer- oder Zinkblechdach über 200 m²: F2)
  • ·Stand der Technik nach ÖNORM B 2506-1 einhalten, Entwässerung im Einreichplan zeigen
Zuständig: MA 45 (Wiener Gewässer)Rechtsgrundlage: WRG 1959 § 32 Abs. 1 (geringfügige Einwirkung) · ÖWAV-RB 45 (2. Aufl. 2025) Kap. 5.5 Tab. 2 · ÖNORM B 2506-1
✓
Sickermulde
Empfohlen
Volumen
9.0 m³
Einstauhöhe
0.30 m
Entleerung T = 1 a
8.6 h
Fläche nötig
29.9 m²
BodenfilterZuflussAs ≈ 30.0 m²hs 0.30 mkf 1·10⁻⁵ m/sSickermuldeSchnitt schematisch
  • +kf im optimalen Bereich für naturnahe Versickerung
  • +Dach- und Gehwegflächen (F1): meist bewilligungsfrei
≈ 1 200–2 650 €(Aushub + Belebter Boden)
Mehr im Wissenshub: ÖWAV-Regelblatt 45
⚠
Sickerschacht
Stauhöhe nötig
3.02 m
Schachttiefe
5.02 m
Baugrubentiefe
5.52 m
Grundwasser ab
6.52 m
Zulaufds 1.50 mBaugrube 5.52 mhs 3.02 mkf1 1·10⁻³ m/skf2 1·10⁻⁵ m/s≥50 cmSickerschachtSchnitt schematisch
  • Schachttiefe 5,02 m über 4 m (Richtwert des Werkzeugs, keine Normgrenze).
  • +Zweistufige Filter-Sohle bei diesem Boden wirksam
≈ 2 400–4 800 €(Fertigteil (Pauschale ohne Durchmesserbezug) + Aushub + Filter)
Mehr im Wissenshub: ÖNORM B 2506-1, ÖWAV-45
—
Rigole
Speicher nötig
8.1 m³
Speicher vorhanden
4.0 m³
Länge nötig
16.1 m
Sickerfläche
20.0 m²
GeotextilSickerleitung (gelocht)ZulaufL 10.00 mH 0.80 mBauvolumen nötig 32.6 m³ · p = 25 %kf 1·10⁻⁵ m/sRigoleSchnitt schematisch
  • Speicher zu klein: nötig 8,1 m³, vorhanden 4,0 m³ (Länge · Breite · Höhe · Porenanteil). Mindestlänge bei diesem Querschnitt: 16,1 m.
  • !Mit aktuellen Eingaben nicht passend
≈ 2 250–4 300 €(Schotter + Geotextil + Aushub)
Mehr im Wissenshub: DWA-A 138, Synergie mit RGK
Kosten nur als grobe Orientierung: Einheitspreise sind Annahmen des Werkzeugs (Stand 2026, AT-Wohnbau) ohne belegte Preisquelle, die Spanne ergibt sich aus diesen Annahmen. Ohne Bewilligungsverfahren, Bodengutachten und Behördenkosten. Verlässlich sind nur Angebote vor Ort.

Die Vorgaben sind Startwerte für ein Einfamilienhaus, keine Normwerte. Mit den Maßen der geplanten Anlage wird nachgewiesen, ob sie reicht. Unter jedem Verfahren steht, was mindestens nötig wäre.

Sickermulde
m²
m
Richtwert des Werkzeugs 0,30 m, keine Normgrenze.
m/s
1·10⁻⁵ m/s. RB 45 (2. Auflage) setzt 1·10⁻⁵ m/s an (FAQ 15).
Nötige Sickerfläche29,9 m²
Rigole
m
m
m
%
Schotter 15 bis 30 % (FAQ 24 zum RB 45), Kunststoff-Füllkörper nach Herstellerangabe.
l/s
Nur bei eigenem Ablauf, sonst 0.
m
Für den Abstand zum Grundwasser.
Nötige Länge16,1 m
Speicher nötig / vorhanden8,1 / 4,0 m³
Sickerschacht
m
Stück
m
m
m/s
1·10⁻³ m/s. Geotextil, Stufenfilter oder Kies, im Rechengang halbiert.
m
m
m²
%
Für Schotter 15 bis 30 % (FAQ 24 zum RB 45).
m
Leer lassen: es wird mit der nötigen Stauhöhe gerechnet.
Nötige Stauhöhe (Schacht mit Baugrube)3,02 m
Schachttiefe5,02 m
Baugrubentiefe5,52 m
Untergrund und Grundwasser
m
Unter dem tiefsten Punkt der Anlage müssen mindestens 1,00 m gewachsener Boden bleiben (ÖNORM B 2506-1).
Nötig beim Schacht6,52 m
Nötig bei der Rigole2,30 m
Überlauf bei Starkregen
„Bei extremen Witterungsverhältnissen ist trotz normgemäßer Ausführung der Sickeranlage eine Überflutung möglich. Bei der Situierung und Ausgestaltung der Anlage ist auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen (z.B. durch Notüberlauf, Abflussmöglichkeit)."
ÖNORM B 2506-1:2013, Kap. 5
Notüberlauf

Höher liegender zweiter Abfluss in Kanal, Vorfluter oder zweite Sickeranlage. Kapazität so wählen, dass das Überflutungs-Ereignis (aktuell T = 100 a) abgeführt wird.

Geländegestaltung

Gelände vom Gebäude weg neigen, Mulde tiefer als Sockel anordnen, keine Pflaster-Wannen. Vernässung am Fundament vermeiden.

Abflussweg planen

Auch bei Überlastung muss klar sein, wohin das Wasser läuft, ohne Nachbarn oder eigenes Gebäude zu schädigen. Schadensersatz greift unabhängig vom Bewilligungsstatus.

Überflutungsprüfung mit Wiederkehrzeit T = 100 a (Jährlichkeit n = 1/100 pro Jahr) im Erweitert-Panel verstellen.
Häufige Fragen
Regelwerke & Datenquellen
  • ÖWAV-Regelblatt 45, 2. Auflage (2025), Oberflächenentwässerung durch Versickerung in den Untergrund
  • ÖWAV-Bemessungsprogramm zum Regelblatt 45, Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
  • ÖNORM B 2506-1 (2013), Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen, Teil 1
  • DWA-A 138 (2005), Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
  • Bemessungsregen: Bemessungsniederschlag 2020, Hydrographischer Dienst Österreich (BMLUK) (ehyd.gv.at, CC-BY 4.0)

Dieses Werkzeug rechnet nach ÖWAV-Regelblatt 45 und ÖNORM B 2506-1. Neue Inhalte der 2. Auflage des Regelblatts (Flächentypen im Detail, Vorreinigung, technische Filter) sind nicht abgebildet. Maßgebliche Referenz für die Bemessung ist das kostenlose Bemessungsprogramm des ÖWAV. Das Werkzeug ersetzt keine wasserrechtliche Bewilligung und keine Fachplanung. Die Eingaben (kf-Wert, Bodenart, Anlagengeometrie) müssen durch ein Bodengutachten und durch die zuständige Planungsperson geprüft werden. Quellenangabe zu den Regendaten: ehyd.gv.at, BMLUK, Lizenz CC-BY 4.0.

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Fachliche Erstorientierung, keine Fachplanung. Ergebnisse ersetzen keine individuelle bauphysikalische, statische oder baurechtliche Planung durch befugte Ziviltechniker:innen oder Sachverständige. Vollständiger Haftungsausschluss