Regenwasser · Versickerung
⚡ Live-ToolVersickerung bemessen
Vier Versickerungs-Verfahren parallel berechnet: Sickermulde, Sickerschacht, Rigole und Regenrückhaltebecken. Mit ehyd-Bemessungsregen, ÖWAV-Regelblatt 45 und ÖNORM B 2506-1.
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Auf diesem Grundstück möglich
- ·Dach, Terrasse und Gehweg: Flächentyp F1 (Kupfer- oder Zinkblechdach über 200 m²: F2)
- ·Stand der Technik nach ÖNORM B 2506-1 einhalten, Entwässerung im Einreichplan zeigen
- Volumen
- 9.0 m³
- Einstauhöhe
- 0.30 m
- Entleerung T = 1 a
- 8.6 h
- Fläche nötig
- 29.9 m²
- +kf im optimalen Bereich für naturnahe Versickerung
- +Dach- und Gehwegflächen (F1): meist bewilligungsfrei
- ·Garten verfügbar, sichtbare Versickerung gewünscht
- ·Dach- und Hofwasser im EFH-Maßstab (F1/F2)
- ·Boden im Bereich kf 1e-5 bis 1e-3 m/s
- ·Stauhöhe unter 30 cm halten, sonst Rasenschäden
- ·Mahd 2× jährlich, Verschlämmung vermeiden
- ·Glatteis-Risiko im Winter, nicht in Gehweg-Nähe
- Stauhöhe nötig
- 3.02 m
- Schachttiefe
- 5.02 m
- Baugrubentiefe
- 5.52 m
- Grundwasser ab
- 6.52 m
- Schachttiefe 5,02 m über 4 m (Richtwert des Werkzeugs, keine Normgrenze).
- +Zweistufige Filter-Sohle bei diesem Boden wirksam
- ·Wenig Garten, Mulde nicht möglich
- ·Zweistufige Filterung gewünscht
- ·Boden mit kf 1e-6 bis 1e-3, ausreichend mächtig
- ·Mindestens 1,00 m gewachsener Boden bis zum höchsten maßgeblichen Grundwasserspiegel
- ·Bewilligungspraxis strenger als bei Mulde
- ·Frosttiefe für Zulaufleitung beachten
- ·Stellplatzwasser nicht ohne Vorreinigung einleiten (ÖWAV-RB 45 FAQ Frage 2)
- Speicher nötig
- 8.1 m³
- Speicher vorhanden
- 4.0 m³
- Länge nötig
- 16.1 m
- Sickerfläche
- 20.0 m²
- Speicher zu klein: nötig 8,1 m³, vorhanden 4,0 m³ (Länge · Breite · Höhe · Porenanteil). Mindestlänge bei diesem Querschnitt: 16,1 m.
- !Mit aktuellen Eingaben nicht passend
- ·Schmaler Streifen, kein Platz für Mulde
- ·Unterirdisch unter Pflasterung oder Rasen
- ·Synergie mit Ringgrabenkollektor (Wärmepumpe) möglich
- ·Geotextil verschlammt bei feinen Böden, schwer wartbar
- ·Vorreinigung (Mulde davor) verlängert Lebensdauer
- ·Belebte Bodenzone für Filterwirkung notwendig
- ·Stellplatzwasser nur mit Vorreinigung über Rasen, Bodenfilter oder technischen Filter
Die Vorgaben sind Startwerte für ein Einfamilienhaus, keine Normwerte. Mit den Maßen der geplanten Anlage wird nachgewiesen, ob sie reicht. Unter jedem Verfahren steht, was mindestens nötig wäre.
„Bei extremen Witterungsverhältnissen ist trotz normgemäßer Ausführung der Sickeranlage eine Überflutung möglich. Bei der Situierung und Ausgestaltung der Anlage ist auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen (z.B. durch Notüberlauf, Abflussmöglichkeit)."
Höher liegender zweiter Abfluss in Kanal, Vorfluter oder zweite Sickeranlage. Kapazität so wählen, dass das Überflutungs-Ereignis (aktuell T = 100 a) abgeführt wird.
Gelände vom Gebäude weg neigen, Mulde tiefer als Sockel anordnen, keine Pflaster-Wannen. Vernässung am Fundament vermeiden.
Auch bei Überlastung muss klar sein, wohin das Wasser läuft, ohne Nachbarn oder eigenes Gebäude zu schädigen. Schadensersatz greift unabhängig vom Bewilligungsstatus.
Hängt von Fläche, Nutzung der Fläche und Lage ab. Die Ampel oben gibt eine Einschätzung nach ÖWAV-Regelblatt 45. In Schutz- und Schongebieten, im Karst und ab 1000 m² Stellplatz- oder Verkehrsfläche mit Flächentyp F3 ist ein Wasserrechtsverfahren bei der Behörde die Regel, in Schutzzone I ist Versickerung unzulässig. Das Konzept zur Niederschlagsentwässerung gehört in jedem Fall in den Einreichplan.
ÖNORM B 2506-1 verlangt mindestens 1,00 m natürlich gewachsenen Boden zwischen dem tiefsten Punkt der Sickeranlage und dem höchsten maßgeblichen Grundwasserspiegel. In Tullnerfeld, Marchfeld oder Seewinkel ist das oft der limitierende Faktor und führt zur Ausweichlösung Mulde oder RRB mit Drossel.
Mulde: bei strengem Frost kann das Wasser an der Oberfläche stehen bleiben (Glatteis), deshalb nicht in Gehweg-Nähe planen. Schacht: Zulaufleitung muss frostfrei liegen, in Österreich meist rund 80 cm tief, in höheren Lagen bis 120 cm. Versickerung im Boden funktioniert auch bei -10 °C weiter, solange die Sohle nicht durchfriert.
Mulde: 2× pro Jahr mähen, Laub räumen, Mulde alle 5–10 Jahre auflockern. Schacht: jährliche Sichtkontrolle, Filterschicht alle 10–20 Jahre tauschen. Rigole: schwierig wartbar, deshalb mit Vorreinigung (Mulde oder Schlammfang) davor planen.
Unter kf 1·10⁻⁶ m/s (Schluff, toniger Schluff) ist Versickerung technisch meist nicht sinnvoll, das ÖWAV-Bemessungsprogramm warnt in diesem Bereich. Verboten ist sie deswegen nicht. Optionen: Verlegung an besser durchlässigen Stelle, Mulde mit längerer Entleerungszeit + Notüberlauf, oder Regenrückhaltebecken mit Drosselabfluss in Kanal/Vorfluter (Anschluss-Bewilligung nötig).
Als grobe Orientierung im EFH-Maßstab, gerechnet mit Annahmen des Werkzeugs ohne belegte Preisquelle: Mulde 1.500 bis 5.000 €, Schacht 3.000 bis 8.000 €, Rigole 2.500 bis 7.000 €, RRB 8.000 bis 25.000 €. Die Schätzung pro Karte beruht auf denselben Annahmen. Wirklich verlässliche Zahlen kommen aus Angeboten von Erdbau-Firmen vor Ort, inklusive Bodengutachten.
Nein. Das Tool liefert Orientierung nach ÖWAV-Regelblatt 45 und ÖNORM B 2506-1. Für die Einreichung braucht es eine Fachplanung mit lokal gemessenem kf-Wert, geprüfter Geometrie und Standsicherheits-Nachweis. Der PDF-Export hier ist Diskussionsgrundlage, nicht Bewilligungsdokument.
- ÖWAV-Regelblatt 45, 2. Auflage (2025), Oberflächenentwässerung durch Versickerung in den Untergrund
- ÖWAV-Bemessungsprogramm zum Regelblatt 45, Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
- ÖNORM B 2506-1 (2013), Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen, Teil 1
- DWA-A 138 (2005), Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Bemessungsregen: Bemessungsniederschlag 2020, Hydrographischer Dienst Österreich (BMLUK) (ehyd.gv.at, CC-BY 4.0)
Dieses Werkzeug rechnet nach ÖWAV-Regelblatt 45 und ÖNORM B 2506-1. Neue Inhalte der 2. Auflage des Regelblatts (Flächentypen im Detail, Vorreinigung, technische Filter) sind nicht abgebildet. Maßgebliche Referenz für die Bemessung ist das kostenlose Bemessungsprogramm des ÖWAV. Das Werkzeug ersetzt keine wasserrechtliche Bewilligung und keine Fachplanung. Die Eingaben (kf-Wert, Bodenart, Anlagengeometrie) müssen durch ein Bodengutachten und durch die zuständige Planungsperson geprüft werden. Quellenangabe zu den Regendaten: ehyd.gv.at, BMLUK, Lizenz CC-BY 4.0.
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